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Elternvertretung

An unserer Schule legen wir großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Nach unserer Erfahrung ist das die beste Voraussetzung für das Wohl des Kindes. Dazu pflegen wir einen intensiven Kontakt mit den Eltern und Erziehungsberechtigten.

Aber auch die Arbeit mit den Elternvertretungen nehmen wir sehr ernst. Den rechtlichen Rahmen bildet dafür das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz (Schulgesetz – SchulG).

Dort sind in § 70 die Elternvertretungen definiert und ihre Aufgaben beschrieben:

  1. Elternvertretungen sind Klassenelternbeirat, Schulelternbeirat, Kreiselternbeirat und Landeselternbeirat.
  2. Durch die Elternvertretungen werden die Eltern der Schülerinnen und Schüler gemeinsam an der Förderung der Persönlichkeitsbildung und dem Unterricht beteiligt. An Landeskrankenhäusern und Justizvollzugsanstalten werden Elternvertretungen nicht gebildet.
  3. Aufgabe der Elternvertretungen ist es, im Rahmen ihres Wirkungskreises
    1. das Vertrauen zwischen Schule und Elternhaus zu festigen und zu vertiefen,
    2. das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen,
    3. der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben,
    4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Verbesserung der Schulverhältnisse zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten und
    5. das Verständnis der Öffentlichkeit für die Förderung der Persönlichkeitsbildung und den Unterricht in der Schule zu stärken.