Neue Rahmenbedingungen für unsere Abschlussveranstaltungen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Abschlussschülerinnen und Schüler,
wie angekündigt informiere ich Sie/Euch über die derzeitig gültigen Rahmenbedingungen für unsere Abschlussveranstaltungen am 11.06. und 12.06.2021.
Die Abschlussveranstaltung gilt als Veranstaltung der Gruppierung IV
(IV – „Sitzung“: einhaltbare Abstände, beschränkte Aktivität, festes/ bekanntes Publikum Stand: 27.05.2021
Charakter: Teilnehmende werden erfasst und haben feste Plätze, die sie während der Veranstaltung höchsten für Wortbeiträge o.ä. kurzzeitig verlassen. Geringes Maß an Interaktion. Abstandregeln werden auf den Verkehrsflächen eingehalten und auf den Sitzplätzen erfolgt eine abstandsoptimierende Platzierung von Haushalten bzw. Einzelpersonen (z.B. „Schachbrettmuster“). In Innenräumen werden maximal 50% der normalen Kapazitäten genutzt. Verkehrsflächen werden i.d.R. nur bei Ankunft und Verlassen ohne Interaktion genutzt. Gastronomisches Angebot (Konsum) erfolgt am Platz (in unserem Falle erfolgt ein Getränkeangebot außen) und Sanitäranlagen können ausreichend unter den notwendigen Hygienestandards angeboten werden. Beispiele: Vorträge, Lesungen, Podiumsdiskussionen, Kino, Theater, Konzerte und Sportdarbietungen mit sitzendem Publikum.
Generelle Anforderungen: Hygienekonzept, Gesang in Innenräumen (außer professionellen Darbietungen) nur mit Maske. Bei Sportveranstaltungen besonders zu würdigen: Erhöhtes Risiko durch regelhafte Aktionen mit Tröpfchen freisetzenden Aktivitäten der Zuschauer und Gedränge vor, während und nach Spielen…)
Somit gelten für unsere Abschlussveranstaltungen diese derzeitigen Rahmenbedingungen: (Nähere Info zu einzelnen Fragen erteilt sicherlich auch die Klassenleitung über schulcommsy)
Teilnehmerzahl ≤ 125 Innen ≤ 250 Außen
Maskenpflicht* Ja – Hinweis zur Maskenpflicht (*): Diese ist ggf. nicht durchgängig für die Teilnahme anzuordnen, sondern ggf. an festen Plätzen und mit Blick auf die Abstände und Aerosolbildung. Somit gilt die Maskenpflicht solange, bis die Gäste ihre festen Plätze erreicht haben und dort verbleiben.
Testpflicht** Ja , eine Selbstauskunft ist leider nicht ausreichend, bitte lassen Sie sich in einem der zahlreichen Testzentren testen oder bringen Sie eine entsprechende Bescheinigung, falls Sie an Ihrem Arbeitsplatz getestet werden, mit. Die zugrundeliegende Testung darf höchstens 24 Stunden zurückliegen (Schulinfo 36). – Nur Innen- Hinweis zur Testpflicht: Die Testpflicht kann auch durch einen anerkannten Immunisierungsnachweis (durch vollständige Impfung oder Genesung) erfüllt werden. Impfpass bitte mitbringen. Die Testpflicht gilt erst ab einem Alter von 6 Jahren.
Kontaktdaten Registrierung: Ja
Alkoholverbot: Nein