Informationen zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in der Schule- gültig ab Montag, den 24.08.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
anbei ein Auszug aus dem Brief des Ministeriums, der Auskunft über die Bedingungen der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in der Schule- gültig ab Montag, den 24.08.2020- gibt.
Auszug: …..
Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse und der Diskussion hat sich die Landesregierung darauf verständigt, dass ab Montag, 24. August, in allen Schulen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gelten wird. Das gilt auf den Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof, also überall dort, wo es zu kohortenübergreifenden Begegnungen kommen kann. Von der Pflicht ausgenommen ist der Unterricht in der Kohorte im Klassenraum sowie der Außenbereich auf dem Schulhof, sofern hier Abstände sicher eingehalten werden können und die Schülerinnen und Schüler in ihrer Kohorte verbleiben. Unberührt davon bleibt natürlich die Möglichkeit, auch weiterhin während des Unterrichts auf freiwilliger Basis eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Mit diesen verbindlichen Regelungen für alle Schulen gibt es ab Montag Sicherheit für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft. ….
Weiterhin wird folgende Regelung in dem Schreiben bekanntgegeben:
Wenn ein Mitglied der Schulgemeinschaft (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch des Schulträgers und weitere an Schule Beschäftigte) auf eine Covid19-lnfektion getestet wird, soll dies der Schule gemeldet werden. Die Person bleibt bis zum Erhalt des Testergebnisses zu Hause. Läuft ein Testverfahren lediglich für eine dritte Person, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört, z. B. Geschwisterkinder, Elternteil usw., muss die Person nicht zu Hause bleiben, außer das zuständige Gesundheitsamt ordnet dies explizit an.
Liebe Grüße
G.Geipel